Elektro- und Elektronikgerätgesetz (ElektroG, WEEE *)
* Waste Electrical and Electronic Equipment
Sehr geehrter Kunde,
Soweit Ingram Micro Adressat der oben genannten Verpflichtungen ist, werden wir
diese ab deren Inkrafttreten beachten. Ingram Micro hat sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte
Register registriert und wird ab dem 24. März 2006 den gesetzlichen Rücknahmeverpflichtungen nachkommen.
Die Registrierungsnummer lautet: DE 64027245.
Für Sie als Kunden von Ingram Micro ist damit gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet, dass Sie für von Ingram Micro bezogene und von Ihnen
in Deutschland verkaufte Produkte keine Herstellerverpflichtungen übernehmen müssen.
Dies gilt nicht, soweit Sie aus von uns bezogenen
Bauteilen Elektro- und Elektronikgeräte herstellen. Hier ist von Ihnen zu
prüfen, ob Sie selbst als Hersteller im Sinne des ElektroG gelten.
Für den Fall, dass Sie weitergehende Informationen benötigen, verweisen
wir Sie freundlichst an die weiter unten aufgeführten Unternehmen. Ingram
Micro kann leider keine Beratungsleistung übernehmen.
Ihr Ingram Micro WEEE-Team
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Das ElektroG
Das ElektroG ist seit dem 23.März 2005 in Kraft. Es setzt in Deutschland sowohl die Reglung der so genannten WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) als auch die der RoHS-Richtlinie (Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances, tritt am 01.07.2006 in Kraft) des europäischen Parlaments um.
Das ElektroG regelt unter anderem:
- die Registrierung bei einer Gemeinsamen Stelle,
- die Meldung von verkauften Geräten an die Gemeinsame Stelle,
- die Kennzeichnung von Geräten,
- die Rücknahme, Entsorgung und/oder Verwertung von Altgeräten und
- das Verbot des Inverkehrbringens von Geräten, die mehr als eine bestimmte Menge von gefährlichen Stoffen enthalten.
Produktverantwortung für Alt-Geräte
Mit Inkrafttreten des ElektroG ist der Hersteller von Elektrogeräten erstmals auch für deren Rücknahme, sowie für deren ordnungsgemäße Behandlung, Verwertung und Entsorgung verantwortlich.Im Sinne der Kreislaufwirtschaft schreibt der Gesetzgeber Quoten der Wiederverwendung bzw. Verwertung (Recycling) für verschiedene Gerätegruppen vor. Ziel des Gesetzes ist, schon bei der Produktion von Neugeräten auf Entsorgungsfähigkeit und Umweltverträglichkeit bzw. auf die Vermeidung von Abfällen hinzuwirken. So wird ab Juli 2006 die Verwendung von gefährlichen Stoffen über Grenzwerte hinaus verboten sein.
| A C H T U N G: Wer als Hersteller gegen die Regelungen des ElektroG – und hier besonders gegen Stoffverbot, Registrierungspflicht und umweltverträgliche Entsorgung – begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbußen können je Einzelfall bis zu EUR 50.000,- betragen. Im schlimmsten Fall droht ein Verkaufsverbot! |
Rücknahmeverpflichtung
- Registrierungspflicht bei EAR (Elektro-Altgeräte Register, siehe Kontaktadressen)
- Nachweis- und Berichtspflicht
- Finanzierungspflicht z.B. über Garantiefonds
- Entsorgungspflicht
- Einhaltung der Recyclingquoten
Wer gilt als Hersteller von Elektro- & Elektronikgeräten
- Wer gewerbsmäßig Geräte unter seinem Markennamen herstellt und erstmals in Deutschland in Verkehr bringt
- Wer gewerbsmäßig Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen in Deutschland weiterverkauft
- Wer gewerbsmäßig Geräte erstmals nach Deutschland einführt und in Verkehr bringt
- Wer gewerbsmäßig Geräte nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet
- Wer gewerbsmäßig Geräte mit Hilfe der Fernkommunikation unmittelbar an Endverbraucher in einem anderen EU-Mitgliedsstaat vertreibt
Welche Produkte sind betroffen ?
Das ElektroG betrifft Produkte vom Kühlschrank bis zur Leuchtstoffröhre. Für die IT-/Telekom-Branche sind dies vor allem:
- Geräte der IT- und Telekomtechnik wie z.B. PCs, Drucker, Displays, Telefone, Faxgeräte.
- Geräte der Unterhaltungselektronik wie z.B. MP3-Player, Digitalkameras etc.
- Spielwaren wie Spielekonsolen und Zubehör
Was fällt unter das Stoffverbot ?
Produkte, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent folgender Stoffe beinhalten:
Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB), polybromiertes
Diphenylether (PBDE)
bzw. 0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenen Werkstoff enthalten!
Ausnahmen regelt §5 ElektroG .
T I P / FAQ
Wenn Sie sich nicht 100%tig sicher sind, ob Sie als Hersteller einzustufen sind, kontaktieren Sie die EAR (Elektro-Altgeräte Register, siehe Kontaktadressen).
*) Markierung / Kennzeichnung:
Geräte die nach dem 23.März 2006 erstmals in einem Mitgliedsstaat der
EU in Verkehr gebracht werden sind dauerhaft mit dem Symbol "Wheelie Bin"
und dem Hersteller zu kennzeichnen.
Weitere Infos unter: http://www.stiftung-ear.de/e43/e150/e163
*) Zusammenbau aus registrierten Komponenten:
Wer Geräte herstellt, wird Hersteller nach dem ElektroG und hat die daraus
resultierenden Pflichten, insbesondere Registrierung und Markierung zu erfüllen.
Schon im Gesetz ist festgelegt, daß beim Kauf von registrierten Herstellern
keine Herstellerverpflichtung entstehen kann, sofern Sie nicht selbst Geräte
produzieren oder an Endverbraucher in anderen EU Ländern direkt vertreiben.
Weitere Infos unter: http://www.stiftung-ear.de/stiftung_ear/fragen_und_antworten/hersteller/#fragen1024
*) Was sollte ich mir von meinen Lieferanten bestätigen lassen, um abgesichert zu sein?
Nichts. Als Kunde müssen sie lediglich überprüfen, daß
ihr Vorlieferant registriert ist (seine Registriernummer führt und diese
im Verzeichnis des EAR eingetragen ist)
Schon im Gesetz ist festgelegt, daß beim Kauf von registrierten Herstellern
keine Herstellerverpflichtung entstehen kann.
Weitere Infos unter: http://www.stiftung-ear.de/stiftung_ear/fragen_und_antworten/hersteller/#fragen329
Kontaktadressen
EAR - Elektro-Altgeräte Register
Projektgesellschaft b.R.
Benno-Strauß-Straße 5 - 90763 Fürth
Telefon +49 (0)911 / 7 66 65-0
Telefax +49 (0)911 / 7 66 65-33
E-Mail: info@stiftung-ear.de
Internet: www.stiftung-ear.de
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Robert-Schuman-Platz 3 - 53175 Bonn
Telefon +49 (0)1888 / 305-0
Telefax +49 (0)1888 / 305-32 25
www.bmu.de
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation & Neue Media (BITKOM) e.V.
Albrechtstraße 10 - 10117 Berlin
Telefon +49 (0)30 / 27 576-0
Telefax +49 (0)30 / 27 576-400
bitkom@bitkom.org
www.bitkom.org
Ingram Micro Distribution GmbH
WEEE-Reg.-Nr. DE 64027245
WEEE - Informationen von Ingram Micro Europe
http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/5582.php
http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/35687.php
